Rechtsprechung
   VG Berlin, 16.05.2006 - 28 A 262.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,81072
VG Berlin, 16.05.2006 - 28 A 262.03 (https://dejure.org/2006,81072)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.05.2006 - 28 A 262.03 (https://dejure.org/2006,81072)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 28 A 262.03 (https://dejure.org/2006,81072)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,81072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • VG Berlin, 06.05.2008 - 28 A 291.05

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der Schweiz als ruhegehaltsfähige

    Will der Dienstherr seine Entscheidung über die Anerkennung von Kann-Vordienstzeiten davon abhängig machen, ob und ggf. in welcher Höhe der Versorgungsberechtigte eine Rente bezieht, stehen jedoch Ob und Wie des Rentenbezugs im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vordienstzeitanerkennung noch nicht fest, so kann er sich gegen das Verlangen des Betroffenen, in seinem Vertrauen auf die Bestandskraft der Anerkennung geschützt zu werden, durch den Vorbehalt einer erneuten Prüfung und Entscheidung sichern (BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - II C 2.71 -, E 40, 65, 69; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1971 - VI C 126.67 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14), sofern - wie hier - hinreichend klar und eindeutig zum Ausdruck kommt, unter welchen Voraussetzungen sich die Behörde eine erneute Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der Kann-Vordienstzeiten vorbehält (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 und 18.81 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2006 - VG 28 A 262.03 -, zitiert nach juris, Rn. 22).

    Eine unterschiedliche Beurteilung allein wegen des Auslandsbezugs von Vordienstzeit und Rente ist im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG nicht gerechtfertigt (vgl. dazu schon Urteil der Kammer vom 16. Mai 2006 - VG 28 A 262.03 -, veröffentlicht in juris).

  • VGH Bayern, 09.10.2008 - 3 BV 07.3490

    Anwendung der Ermessensrichtlinien 2002 bei Erhalt einer österreichischen Pension

    Grundsätzlich ist es ungeachtet der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben eine Frage des nationalen Rechts, ob die in einem fremden Mitgliedstaat verbrachten Beschäftigungs- bzw. Ausbildungszeiten im Rahmen der Bemessung der Ruhestandsbezüge Berücksichtigung finden (vgl. VG Berlin vom 28.5.2006 Az. 28 A 262.03 zitiert nach juris; Schuler in: Fuchs, Kommentar zum Europäischen Sozialrecht RdNr. 6 zu Art. 51 a).
  • VG Berlin, 26.02.2008 - 28 A 282.05

    Vorbehalt der Festsetzung der Versorgungsbezüge und Neufestsetzung

    Will der Dienstherr seine Entscheidung über die Anerkennung von Kann-Vordienstzeiten davon abhängig machen, ob und ggf. in welcher Höhe der Versorgungsberechtigte eine Rente bezieht, stehen jedoch Ob und Wie des Rentenbezugs im Zeitpunkt der Entscheidung über die Vordienstzeitanerkennung noch nicht fest, so kann er sich gegen das Verlangen des Betroffenen, in seinem Vertrauen auf die Bestandskraft der Anerkennung geschützt zu werden, durch den Vorbehalt einer erneuten Prüfung und Entscheidung sichern (BVerwG, Urteil vom 13. April 1972 - II C 2.71 -, E 40, 65, 69; vgl. auch Urteil vom 12. Februar 1971 - VI C 126.67 -, Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 14), sofern - wie hier - hinreichend klar und eindeutig zum Ausdruck kommt, unter welchen Voraussetzungen sich die Behörde eine erneute Prüfung und Entscheidung hinsichtlich der Kann-Vordienstzeiten vorbehält (BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1982 - 2 C 9.81 und 18.81 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch VG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2006 - VG 28 A 262.03 -, zitiert nach juris Rn. 22).

    Vorliegend geht es daher nicht um eine pauschale Aberkennung aller Vordienstzeiten ohne Berücksichtigung der konkreten Höhe der ausländischen Rente (so der Fall der Kammer im Urteil vom 16. Mai 2006 - VG 28 A 262.03 -, in juris, wo der Rentenbezug noch nicht genau feststand) oder um eine Aberkennung erheblicher Vordienstzeiten wegen einer ausländischen "Minimalrente" (so der Fall der 26. Kammer des VG Berlin, Urteil vom 13. März 2007 - VG 26 A 281.03 -), so dass es vorliegend keiner Entscheidung darüber bedarf, ob eine solche Ermessenspraxis rechtlichen Bedenken begegnen würde (vgl. hierzu auch VG Göttingen, Urteil vom 22. September 2005 - 3 A 20/03 - VG Oldenburg, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 5308/05 -, jeweils zitiert nach juris; Hellfeier, Zur Problematik der Ruhegehaltfähigkeit ausländischer Beschäftigungszeiten, DÖD 2005, S. 31 ff.).

  • VG Stuttgart, 11.04.2008 - 12 K 4026/07

    Versorgung; Anerkennung ruhegehaltfähiger Vordienstzeiten; Doppelversorgung

    Soweit das VG Berlin im Urteil vom 16.05.2006 (- 28 A 262.03, Juris) eine andere Auffassung vertritt, überzeugt dies nicht.

    Die Äußerungen, die zu einer anderen Lösung kommen (vgl. z.B. Hellfeier, DÖD 2005, 31; VG Berlin, Urteil vom 16.05.2006, aaO.), leiden darunter, dass sie in abstrakten Erwägungen verharren und die konkrete Ausgangslage aus dem Blick ausklammern.

  • VGH Bayern, 21.12.2009 - 3 ZB 07.2356

    "Ermessensrichtlinien 2002" (BayVV - Versorgung)

    Grundsätzlich ist es ungeachtet der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben eine Frage des nationalen Rechts, ob die in einem fremden Mitgliedsstaat verbrachten Beschäftigungs- bzw. Ausbildungszeiten im Rahmen der Bemessung der Ruhestandsbezüge Berücksichtigung finden (vgl. VG Berlin vom 28.5.2006 Az. 28 A 262.03 zitiert nach juris; Schuler in: Fuchs, Kommentar zum Europäischen Sozialrecht RdNr. 6 zu Art. 51 a).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht